Bekanntgabe der Kreisverwaltung Altenkirchen vom 17.07.2019
Über die ergänzende Offenlage in der Zeit vom 22.11.19-23.12.19. Die Einwendungsfrist endet dann am 23.01.20. Ein Erörterungstermin steht noch nicht fest, dieser wird nach Ablauf der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gegeben.