Zum Änderungsentwurf des Raumordnungsplanes der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans bezüglich der Vorranggebiete für die Windenergienutzung im Wildenburger Land  (VG Kirchen im Landkreis Altenkirchen; Tabelle 1, laufende Nummern 1 und 2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mitglieder der Bürgerinitiative Wildenburger Land – 650 an der Zahl – begrüßen ausdrücklich, dass nun als Ergebnis der 2. Anhörung die zwei oben bezeichneten Flächen von der Planungsgemeinschaft als „für Vorranggebiete nicht geeignet“ klassifiziert und folglich aus dem Plan herausgenommen werden.

Wir möchten Sie hier in der Auffassung bestärken, dass der ganz besondere Charakter des Wildenburger Landes durch die Errichtung großindustrieller Windenergieanlagen sehr großen Schaden nehmen oder sogar ganz zerstört würde und dass – wie Sie es ja bereits formuliert haben – „eine Vereinbarkeit solcher WEA mit den Zielen und Standards eines Landschaftsschutzgebietes nicht nachgewiesen werden kann“.

Die gegenwärtige, auch von der Kommunalpolitik geförderte Entwicklung hin zu einem „landesweit bedeutsamen Erholungs- und Erlebnisraum“ für die Menschen und das bestehende Refugium und Naturreservat für viele Arten würde durch die WEA an den angedachten Standorten im Herzen des Wildenburger Landes ein jähes Ende erfahren. Wegen der geringen Zersiedelung durch Wohnbebauung, Verkehr oder Gewerbe finden sich hier streng geschützte Vogelarten, die es anderswo schwer haben bzw. gar nicht (mehr) vorkommen. Die kleinstrukturierte Landschaft im Wechsel von Offenlagen, (naturnahem) Wald und eingesprengten Gehöften bietet vielen Arten sehr gute und so selten vorzufindende Lebensbedingungen.

Der im Entwurf genannte Schwarzstorch als herausragende (Leit-) Art müsste unseres Erachtens noch deutlicher um den Hinweis ergänzt werden, dass im Wildenburger Land bzw. im Planungsgebiet nicht nur Rotmilane vorkommen, sondern dass es sich hier um ein ausgewiesenes Dichtezentrum dieser streng zu schützenden Art handelt. („Dichtezentrum“: gemäß Definition des Bay. Verwaltungsgerichtshofs mehr als 3 Brutpaare auf 34 km².) Entsprechende belastbare Dokumentationen, angefertigt von fachkundigen Personen, können ggf. eingesehen werden.

Erwähnung finden soll an dieser Stelle auch das beobachtete Vorkommen von weiteren bedeutenden windkraftsensiblen und insgesamt kaum weniger gefährdeten Arten wie Baumfalke, Wespenbussard und Schwarzmilan.

Allein diese hier angeführten Gründe des Arten- und Landschaftsschutzes reichen u.E. aus, von der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft nicht nur an den zwei angedachten Standorten, sondern auch im gesamten Wildenburger Land jetzt und in Zukunft abzusehen.

Obwohl es nicht Sache eines Raumordnungsplanes sein mag, möchte ich stellvertretend abschließend ein noch schwerwiegenderes, eigentlich übergeordnetes Argument gegen die Errichtung (weiterer) industrieller WEA anführen: Diese Anlagen haben entgegen anderslautenden Behauptungen im Sinne des Klimaschutzes keinerlei Nutzen, der nur annähernd im Verhältnis zu den entstehenden Beeinträchtigungen stünde. Der Bau dieser WEA im Rahmen der gegenwärtigen sogenannten, aber vollkommen fehlkonstruietren Energiewende ist schädlich und überflüssig, in den Wäldern des Wildenburger Landes genauso wie auf der Kuppe des Hümmerichs oder auch an einem bereits industriell überformten Standort nahe einer Autobahn oder Stromtrasse.

Man möge bedenken. selbst wenn die ausgerufenen Ausbauziele verwirklicht sind, wird der Anteil der Windkraft am Primärenergiebedarf in Deutschland eine Größenordnung von 5 % (!) nicht übersteigen. Dieser sehr geringe Anteil ist es nicht wert, ein ganzes Land (weiter) zu verwüsten. Bevor weitergebaut wird, müsste ein schlüssiges Konzept erstellt werden. Und solange es ein solches nicht gibt, sollte die Planung von Vorrangflächen für Windindustrieanlagen auf allen Ebenen der Politik und Verwaltung ersatzlos als Thema und Aufgabe gestrichen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Gehrke
für die BI Wildenburger Land